FPÖ bringt im Nationalrat Antrag betreffend “Energiekostenzuschuss bzw. Energiekostenpauschale für touristische Vermieter mit Einkünften gemäß § 28 EStG ermöglichen” ein.
Foto: Parlamentsdirektion/Anna Rauchenberger
„Ich finde es dreist, dass heute ÖVP-Minister Martin Kocher feststellte, dass die ÖVP viele kleine Betriebe unterstütze‘. In Wirklichkeit ist die ÖVP aber ein Lobbyisten-Verein für die wirklich großen Betriebe, auf die kleinen und mittleren Unternehmen hat die ÖVP nämlich schon längst vergessen“, kritisierte heute, Mittwoch, der freiheitliche Tourismussprecher Gerald Hauser in seinem Debattenbeitrag im Nationalrat, der für diese ÖVP-Vorgangsweise als klassisches Beispiel die Privatvermieter anführte.
Kleinere Betriebe neuerlich von Zuschüssen abgeschnitten
„Was kann ein touristischer Betrieb dafür, dass er bis fünf Ferienwohnungen und bis 30 Betten mit § 28 Einkommensteuergesetz abrechnen muss – dies haben sich die Vermieter nicht ausgesucht, sondern das ist eine Vorgabe“, erklärte Hauser. „Schon in der Corona-Zeit, in der diese Betriebe über lange Zeit keine Entschädigung erhielten, weil sie von der Regierung zugesperrt worden waren. Sie erhielten deshalb keine Entschädigung, weil sie gemäß § 28 Einkommensteuergesetz ‘Vermietung und Verpachtung’ abgerechnet haben. Wir haben uns in dieser Zeit permanent für diese Unternehmen eingesetzt, weil es uns um diese Kleinbetriebe ging. Was mich dabei aber wirklich frustriert, ist der Umstand, dass ÖVP und Grüne daraus überhaupt nichts lernen. Weil beim Energiekostenzuschuss hat die Regierung diese ‘§ 28 Betriebe‘ wieder links liegen gelassen, da für ÖVP und Grüne diese Betriebe einfach nichts wert sind. Somit wurden diese Unternehmen auch aus dem Förderkriterium für den Energiekostenzuschusses ausgeschlossen.“
Energiekostenzuschuss muss für alle gelten
Daher brachte Hauser im weiteren Verlauf seiner Rede einen Antrag ein, in dem die schwarz-grüne Regierung aufgefordert wird, umgehend sicherzustellen, dass auch jene touristischen Vermieter, die ihre Einkünfte gemäß § 28 Einkommensteuergesetz erzielen, die Möglichkeit erhalten, einen Antrag auf Erhalt eines Energiekostenzuschusses beziehungsweise einer Energiekostenpauschale zu stellen.“